Die Vorgaben zum Verhalten nach Rückkehr aus einem Risikogebiet ändern sich laufend.
Bitte informieren sie sich auf den im Elternbrief angegebenen Homepages über die aktuellen Vorgaben.
Am letzten Montag war das Infomobil der Jägerschaft Verden zu Besuch bei uns in der Schule.
Herr Albers hat den vierten Klassen die ausgestellten Tiere gezeigt und uns erklärt, wie man sie voneinander unterscheiden kann. Wir haben gelernt, dass Kaninchen einen Bau graben, Hasen aber
nicht. Und welcher Vogel seinen eigenen Namen rufen kann (der Kukuck).
Vielen Dank für diesen tollen Vormittag voller interessanter Infos!
Die Vorgaben zum Verhalten nach Rückkehr aus einem Risikogebiet ändern sich laufend.
Bitte informieren sie sich auf den im Elternbrief angegebenen Homepages über die aktuellen Vorgaben.
Notbetreuung
Für die Dauer der als Schutzmaßnahme gegen die Verbreitung des Coronavirus angeordneten Schulschließungen ist für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis einschließlich 8 eine Notbetreuung in kleinen Gruppen zu gewährleisten.
Die Notbetreuung ist auf das notwendige Maß zu begrenzen.
Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind.
Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
• Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
• Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
• Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
Ausgenommen von dieser Regelung ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen (etwa drohende Kündigung). Diese Härtefälle sind zu belegen.
Die vorgenannten Berufsgruppen zählen in der aktuellen Situation zu den gesamtgesellschaftlich zwingend aufrechtzuerhaltenden Bereichen.
Es hat sich gezeigt, dass Personen insbesondere aus dem Gesundheitsbereich in stärkerem Maß in ihren beruflichen Tätigkeitsbereichen benötigt werden.
Aus diesem Grund können Kinder ab sofort in die Notbetreuung auch dann aufgenommen werden, wenn allein eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter zu einer der o.a. Berufsgruppen zu rechnen ist.
Der niedersächsische Kultusminister Grant Hendrik Tonne wendet sich mit einem Brief direkt an Sie, liebe Eltern, Schülerinnen und Schüler. Der Brief soll als Leitfaden für das Lernen zu Hause dienen und liefert außerdem Informationen über die Pläne für die nächsten Wochen.
Auf den Seiten des Niedersächsischen Bildungsservers (NiBiS) finden Sie nun eine Seite mit Materialien, die direkt von Eltern, Schülerinnen und Schülern genutzt werden kann: www.lernenzuhause.nibis.de
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