Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder, deren Eltern Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz bzw. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Kinder sind unsere Zukunft. Sie müssen nach bestem Können und Wissen in all ihren Begabungen und Interessen gefördert werden. Leider stoßen Eltern mit geringem Einkommen hierbei oft an ihre Grenzen.
Kinder brauchen jedoch Chancen und Perspektiven, egal wie gut oder schlecht ihre Eltern finanziell gestellt sind. Hier greift das Bildungspaket – es eröffnet hilfebedürftigen Eltern neue Möglichkeiten, ihre Kinder zu fördern und die Zukunftschancen ihrer Kinder zu verbessern.
Das Bildungspaket steht für mehr soziale Integration und für mehr Bildungs- und Teilhabeförderung für Kinder aus Familien mit geringem Einkommen, denn um diesen Kindern eine gezielte Förderung zukommen zu lassen, muss sich diese auch auf die Kinder konzentrieren.
Das Bildungspaket setzt daher gezielt auf Sach- und Dienstleistungen. Das bedeutet, dass fast alle Leistungen direkt mit den Anbietern (z. B. Vereine, Nachhilfelehrkräften, Musikschulen) direkt abgerechnet werden. Eine Auszahlung an die Eltern erfolgt nur in vereinzelten Ausnahmefällen.
WICHTIG: Diese Leistungen erhalten auf Antrag alle Kinder und Jugendlichen bzw. Schülerinnen und Schüler, die unter 25 Jahre bzw. bei der Teilhabe unter 18 Jahre alt sind und eine Kindertagesstätte bzw. eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Mit der Beantragung von Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden die Leistungen aus dem Bildungspaket automatisch mitbeantragt. Auch Anträge, die die Leistungsbereiche Wohngeld und Kinderzuschlag betreffen, können direkt beim Landkreis Verden gestellt werden. Die Anträge sind von den Eltern fristgerecht, d.h. vor Inanspruchnahme der Leistung, zu stellen.
Wichtige Informationen zum Datenschutz:
Ab 25. Mai 2018 gilt mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein neuer Rechtsrahmen für den Datenschutz in Deutschland und in der Europäischen Union. Für weitere Informationen, wie das Kommunale Jobcenter des Landkreises Verden mit personenbezogenen Daten seiner Kundinnen und Kunden (Privatpersonen und Unternehmen) umgeht, wird auf das unten abrufbare Hinweisblatt „Wichtige Informationen zum Datenschutz“ verwiesen.
Die Leistungsbereiche im Überblick:
Schulbasispaket
Pro Kind und Schuljahr werden den hilfebedürftigen Familien 195,00 EUR zur Verfügung gestellt. Hiervon ist den Kindern eine angemessene Schulausstattung (z. B. Schulranzen, Taschenrechner und Zirkel) zu kaufen. Die Auszahlung erfolgt mit 130 EUR zum Schuljahresbeginn im August und mit 65 EUR zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres im Februar.
Bei Bezug von Bürgergeld, der Sozialhilfe und Asylbewerberleistungen wird diese Leistung automatisch ausgezahlt, solange ein Kind im schulpflichtigen Alter ist. Für Kinder, die auch nach dem 16. Lebensjahr noch zur Schule gehen, muss der Schulbesuch mit einer aktuellen Schulbescheinigung nachgewiesen werden.
Bei Bezug von Wohngeld und Kinderzuschlag muss die Leistung ausdrücklich beantragt werden.
Lernförderung
Viele Kinder und Jugendliche benötigen gelegentlich Hilfe, um die vorgegebenen Lernziele zu erreichen. Doch gerade in Familien mit geringem Einkommen scheitert die notwendige Hilfe oft an den nicht ausreichenden finanziellen Mitteln.
Aber auch hier greift das Bildungspaket. Die Fach- oder Klassenlehrerinnen und -lehrer müssen nur die Notwendigkeit der Lernförderung und das gefährdete Lernziel feststellen und bescheinigen. Sollte es dann keine geeignete schulische Förderung geben, kann eine schulnahe Nachhilfe bewilligt werden, sofern diese erforderlich, geeignet und angemessen ist, um das Lernziel zu erreichen. Es handelt sich hierbei um eine kurzfristige Unterstützung des Kindes, um vorübergehende Lernschwächen zu beheben. Es ist nicht als langfristige Nachhilfe gedacht. Geeignete Nachhilfelehrkräfte und -institutionen nennt Ihnen ggf. die Schule.
Zuschuss zum Mittagessen
In immer mehr Schulen und Kitas werden gemeinsame Mittagessen angeboten. Doch oftmals können Kinder aus hilfebedürftigen Familien hieran nicht teilnehmen, weil die finanziellen Mittel hierfür fehlen.
Dabei stärken gemeinsame Erlebnisse wie das Mittagessen das Gemeinschaftsgefühl und die soziale Eingliederung. Außerdem fördert das gemeinsame Mittagessen den bewussten Umgang mit Lebensmitteln. Dies kommt allen Kindern und Jugendlichen zugute.
Im Rahmen des Bildungspaketes werden die tatsächlichen Kosten für das von Schule oder KiTa angebotene Mittagessen übernommen. Eine Mittagsverpflegung für Schülerinnen und Schüler im Hort kann leider nicht aus dem Bildungspaket bezuschusst werden.
| Infoblatt Mittagessenförderung
Schulausflüge und Klassenfahrten
Alle Kindergärten und Schulen bieten den Kindern und Jugendlichen ein buntes und förderndes Programm aus kulturellen Veranstaltungen, Tagesausflügen und Klassenfahrten an. Doch aufgrund der zum Teil hohen Kosten können Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen nicht immer an diesen Veranstaltungen teilnehmen.
Die Kosten für eintägige und mehrtägige Kindergarten- und Schulausflüge werden vom Bildungspaket übernommen. Nicht übernommen wird das Taschengeld.
| Infoblatt KiTa- und Schulausflüge
Schülerbeförderung
Häufig möchten Jugendliche nach der 10. Klasse eine weiterführende Schule besuchen. Der Landkreis (Fachdienst Schule, Kultur und Sport) kommt jedoch nur für die Beförderungskosten bis zur 10. Klasse auf. Danach müssen die Kosten von den Familien selbst übernommen werden. Die Kosten für die erforderliche Schülerbeförderung ab Klasse 11 werden durch das Bildungspaket ab einem Schulweg von 4 Kilometern zur nächstgelegenen Schule des entsprechenden Bildungsganges übernommen.
| Infoblatt Schülerbeförderung
Soziale und kulturelle Teilhabe
Jedes Kind hat seine eigenen Interessen und Talente. Diese können beispielsweise in Vereinen, Musikschulen oder anderen Vereinigungen individuell gefördert werden. Viele Kinder können ihren Hobbys jedoch nicht nachgehen oder müssen beim Sport zuschauen, weil die Eltern keine ausreichenden finanziellen Mittel aufbringen können.
Sport und Musik machen Kinder schlau, glücklich und selbstbewusst. Sport zu treiben, fördert die Entwicklung und Motorik und damit Reaktionsvermögen, Gleichgewichtssinn und Bewegungskoordination. Musik fördert die Entwicklung eines Kindes und baut Spannungen ab. Doch dies sind noch nicht alle Vorzüge, die allen Kindern und Jugendlichen zugänglich sein sollen.
Aus den Mitteln des Bildungspaketes können die Kosten für Vereinsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, für Unterricht in künstlerischen Fächern und für die Teilnahme an Freizeiten bis zu einem Betrag von 15,00 EUR monatlich übernommen werden. Die monatlichen Beträge können auch innerhalb eines Bewilligungszeitraumes angespart werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen können neben den angeführten Vereinsbeiträgen, Kursgebühren und Freizeiten auch weitere tatsächliche Kosten, die im Zusammenhang mit den Aktivitäten stehen, übernommen werden. Diese sind gesondert zu beantragen und nachzuweisen.
Vereinsübersichten, sortiert nach Städten und Gemeinden, finden Sie nachstehend.
| Infoblatt Soziale und kulturelle Teilhabe
Die Bildungskarte
Seit August 2013 wickelt der Landkreis Verden einen Teil der Leistungen aus dem Bildungspaket über die sogenannte Bildungskarte ab. Jedes Kind erhält mit seiner Bewilligung eine solche Karte mit einer individuellen Nummer. Das bewilligte Budget für die jeweiligen Leistungen wird virtuell für genau diese Kartennummer hinterlegt. In einem Online-Portal kann die Familie oder der Anbieter (z. B. der Sportverein oder die Gemeinde) dann den fälligen Beitrag abbuchen.
Die Zahlung erfolgt dann am Ende des Monats über den Betreiber des Online-Portals. Die Zahlung erfolgt ausschließlich bargeldlos an die registrierten Anbieter. Auf der Karte selbst werden keine Daten des Kindes gespeichert. Es wird auch kein Geld aufgebucht. Sie gilt letztlich nur als sichtbarer Nachweis. Alle notwendigen Informationen sind in dem Online-Portal abrufbar.
Hier geht es direkt zum Online-Portal Bildungskarte.
Hinweis: Sämtliche Transaktionen werden dokumentiert und bleiben abrufbar, so dass eine eventuelle missbräuchliche Verwendung des Budgets schnell und lückenlos aufgeklärt werden kann.