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Das Sport- und Laufabzeichen

Veröffentlicht am 26.07.2021

Vor den Ferien haben wir zusammen mit Frau Wittfoth auf dem Schulhof das Laufabzeichen und auf dem Sportplatz das Sportabzeichen gemacht.

Beim Laufabzeichen mussten wir 15 Minuten für Bronze, 30 Minuten für Silber und 60 Minuten für Gold laufen. Richtig viele Kinder haben Gold bekommen und waren sehr glücklich.

Auf dem Sportplatz haben Herr Spreckels und sein Kollege vom TSV Achim mit uns das Sportabzeichen gemacht. Zuerst waren wir beim Weitsprung und mussten ganz weit fliegen, danach mussten wir zum Weitwurf. Als nächstes haben wir ein Wettrennen gemacht, bei dem immer 2 bis 3 Kinder gegeneinander gelaufen sind. Zum Schluss mussten wir 2 Runden (800m) laufen.

Wer welches Abzeichen geschafft hat, erfahren wir nach den Ferien.

Von: Nora und Amelia (Zebraklasse)

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Erklärvideo zum SARS-CoV-2 Antigen-Test

Auslandsaufenthalt in Risikogebieten

Veröffentlicht am 07.10.2020

 

Die Vorgaben zum Verhalten nach Rückkehr aus einem Risikogebiet ändern sich laufend.

Bitte informieren sie sich auf den im Elternbrief angegebenen Homepages über die aktuellen Vorgaben.

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Notbetreuung

Veröffentlicht am 14.06.2020

Notbetreuung 

Für die Dauer der als Schutzmaßnahme gegen die Verbreitung des Coronavirus angeordneten Schulschließungen ist für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis einschließlich 8 eine Notbetreuung in kleinen Gruppen zu gewährleisten.

 

Die Notbetreuung ist auf das notwendige Maß zu begrenzen. 

 

Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind.

Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:

• Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,

•    Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,

•  Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.

 

Ausgenommen von dieser Regelung ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen (etwa drohende Kündigung). Diese Härtefälle sind zu belegen.

Die vorgenannten Berufsgruppen zählen in der aktuellen Situation zu den gesamtgesellschaftlich zwingend aufrechtzuerhaltenden Bereichen.

Es hat sich gezeigt, dass Personen insbesondere aus dem Gesundheitsbereich in stärkerem Maß in ihren beruflichen Tätigkeitsbereichen benötigt werden.

Aus diesem Grund können Kinder ab sofort in die Notbetreuung auch dann aufgenommen werden, wenn allein eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter zu einer der o.a. Berufsgruppen zu rechnen ist.

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